Neue Helferführerscheine
|Vielfältige Einsatzmaterialien und spezielle Ausrüstungen sind für die Einsätze der Wasserwacht oft unerlässlich. Damit alles sicher und geordnet mit seinem Personal an die Einsatzstelle verbracht werden kann werden die Fahrzeuge mit ihren Einbauten häufig immer größer und schwerer.
Für die Rettungsorganisationen ergibt sich daraus oftmals ein Problem: Nicht jeder ehrenamtliche Retter darf diese Fahrzeuge mehr fahren. Vielfach reicht die privat erworbene Fahrerlaubnisklasse B (zGM ≤ 3.5 t) zum Führen der Einsatzfahrzeuge nicht mehr aus.
Um die Einsatzfähigkeit der Hilfsorganisationen nicht zu schwächen oder gar zu verlieren wurde bei den politischen Vertretern erfolgreich interveniert. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde in Deutschland ergänzt (§ 6c) und in der bayerischen Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) umgesetzt. Dort wird es den Hilfsorganisationen seither erlaubt ihre Helfer selbst aus- und weiterzubilden.
Nach erfolgreicher Ausbildung in Theorie und Praxis und einer abschließenden Prüfungsfahrt dürfen die Teilnehmer fortan Einsatzfahrzeuge bis zGM ≤ 7.5 t steuern. Die Fahrberechtigung gilt dann für das Führen von Einsatzfahrzeugen zu Einsatz-, Übungs- und Ausbildungszwecken. Privatfahrten sind ausgeschlossen.
Seit 2012 stehen der Erdinger Wasserwacht 2 Fahrausbilder „Helferführerschein“ zur Verfügung, die seitdem kontinuierlich nach Bedarf Ausbilden. Die Prüfungsfahrt wird durch einen Fahrlehrer der Fahrschule Pustal aus Erding durchgeführt. Durch diese erfolgreiche Kooperation wird aus neutraler Sicht die Fahrtauglichkeit der Fahrschüler festgestellt.
Die letzte Prüfungsfahrt war am 5. April 2023. Vera von der Wasserwacht Finsing und Lukas aus der Wasserwacht Dorfen erhielten dabei die gewünschte Bescheinigung von Fahrlehrer Alois Panoch.
Allzeit eine sichere Fahrt für die anstehenden Aufgaben wünschen die Fahrausbilder Siegi und Jürgen.
Hier eine Übersicht der Einsatzfahrzeuge von historisch bis aktuell.