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So oder so ähnlich beginnen häufig Nachfragen von interessierten Jugendlichen oder Erwachsenen, die bei Übungen (seltener bei Einsätzen) direkt vor Ort gestellt werden und sich so für die Rettungstaucherei interessieren.

Wir starten hier Versuch starten, so etwas wie einen Leitfaden zu diesen Fragen zu entwickeln.

Natürlich ist es keine Grundvoraussetzung, daß man Tauchen kann, denn wer Rettungstaucher werden will, kann natürlich auch das Tauchen erst einmal erlernen.

Eines sei vorweg gesagt. Man muss kein Held sein, oder besonderen Mut an den Tag legen um Rettungstaucher zu werden. Der Rettungstaucher sollte sich eher durch Umsicht, bedachtes Handeln und Denken sowie den Willen zur Hilfeleistung auszeichnen.

Hasardeure mit dem Drang nach Tiefenrekorden kommen bei uns nicht zum Zug!

Grundlage für die Arbeit als Rettungstaucher ist die GUV-R2101 (bisher GUV 10.7) GUV – Regel Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen.

Diese Broschüre ist über den Gemeindeunfallversicherungsverband kostenlos zu beziehen und regelt unter anderem die Anforderungen und die Ausbildung an den Taucher.

Hier ein Auszug:

5.4 Anforderungen an den Taucher
5.4.1 Als Taucher dürfen nur ausgebildete und gesundheitlich geeignete Versicherte eingesetzt werden
5.4.2 Die gesundheitliche Eignung ist durch ärztliche Bescheinigung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 31 „Überdruck“ von einem hierzu ermächtigten Arzt festzustellen.

Als Mindestalter für aktive Taucher in Hilfeleistungsunternehmen gilt die Vollendung des 18 Lebensjahres, Nachuntersuchungen nach G 31 sind jeweils vor Ablauf von 12 Monaten durchzuführen.

Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden.

Ausgebildete Taucher unter 18 Jahren dürfen jedoch nur für Übungen eingesetzt werden (siehe hierzu § 22 in Verbindung mit § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz) und nicht für Einsätze.

Die hierbei erworbenen praktischen Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse sind durch eine Prüfung nachzuweisen

Aber wie immer heißt es keine Regel ohne Ausnahme.Bei einigen Berufsgruppen gelten andere Regeln.

Darüber hinaus haben die meisten ausbildenden Organisationen noch eigene Regelwerke zu Ausbildung und Einsatz ihrer Gerätetaucher. Diese unterschreiten von den Anforderungen allerdings nie die GUV R 2101. Bei der Wasserwacht heißen die zusätzlichen internen Regeln Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften (AV/PV) Rettungstauchen.

Alles was der Wasserwachttaucher tun oder lassen darf, ist im Grundsatz in diesen Regelungen festgehalten.

Welche Organisationen und Behörden bilden denn nun Rettungstaucher aus?

Als größte Organisation ist wohl die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) zu nennen. Dann kommen das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) mit der Gemeinschaft der Wasserwachten, die Feuerwehren, Polizei, Arbeiter Samariter Bund (ASB) oder das Technische Hilfswerk (THW) hinzu. Eine Ausbildung durch andere Hilfsorganisationen oder Privatpersonen ist denkbar, uns aber nicht bekannt.

Egal an wen man sich wendet, man wird sicher mit Freude und offenen Armen empfangen, denn Leute die ehrenamtlich Helfen wollen sind immer herzlich willkommen.

Ein Wort noch zu sogenannten Rettungstaucher – Specials der privaten Tauchverbände. Alle, egal ob gewerblich ( PADI, SSI o.ä.), CMAS Verband (VDST, VETL, VDTL usw.) oder auch Einzelverband, haben eines gemeinsam:

Sie bilden keine Rettungstaucher nach GUV R 2101 aus, sondern vermitteln Fertigkeiten, die den privaten Taucher in die Lage versetzen, sich und/ oder einen anderen Taucher zu retten. Diese Specials sind für den Sporttaucher sehr empfehlenswert, haben aber nichts mit Hilfeleistungen im Bereich Rettungstauchen in Hilfsorganisationen zu tun.

Die Wasserrettungsschnelleinsatzgruppe (SEG) der Wasserwacht Erding im BRK Kreisverband Erding

„Taucher im Rettungsdienst“

Sie riskieren ihr Leben um das anderer zu retten.

Unsere Aufgaben bestehen vor allem in der Rettung von Menschenleben, der Bergung von Verunglückten und in der Beseitigung von Gefahrenstellen für die Umwelt. Die Taucher der Wasserwacht müssen zum Beispiel die Insassen von Fahrzeugen, die ins Wasser gestürzt sind, retten, Planierraupen bergen (Umweltgefährdung) oder auch vermisste Personen in z.T. sehr trüben Gewässern suchen.

Hierfür erhalten die Mitglieder der Wasserrettungseinheiten eine qualifizierte und spezialisierte Aus – und Weiterbildung, die nach den gültigen Sicherheitsregeln für Hilfeleistungsunternehmen und der Vorschriften der Wasserwachten durchgeführt werden.

Die Wasserrettungsschnelleinsatzgruppe der Wasserwacht Erding, besteht aus Rettungstauchern, Boots- und Leinenführern, Funkern, Fahrern und Einsatzleitern.

Die Rettungszüge sind über die Rettungsleitstellen (19222) mittels Funkmeldeempfängern rund um die Uhr zu erreichen.

Hochwassereinsätze, Badeunfälle an einem See, Notfälle im und um das Wasser, Auto im Isarkanal, Planierraupe im Kiesweiher, Einziehen einer Ölsperre: Das sind die typischen Einsätze, zu denen die SEG der Wasserwacht Erding im Stadtgebiet Erding, dem gesamten Landkreis Erding und über die Kreisgrenzen hinaus gerufen wird.

Umfang zur Ausbildung zum Rettungstaucher in der Wasserwacht:

Die Ausbildung zum Rettungstaucher ist in der Wasserwacht alle 2 Jahre möglich,

Umfasst insgesamt 105 Stunden und dauert ca. 1 ½ Jahre.

Die Stunden gliedern sich in 20 Stunden Hallenbad (Praxis), 20 Stunden Ausbildung an Land, 30 Tauchgängen mit mindestens 30 min pro Tauchgang und 35 Stunden Theorie.

Anmeldevoraussetzungen bei der Wasserwacht

Gemäß den eigenen Bestimmungen der Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften Rettungstauchen in der Wasserwacht: AV/PV Heft 1 und 4, gültig seit dem 01.01.2001, müssen bis zu Beginn der Ausbildung folgende Anforderungen und Voraussetzungen erbracht werden:

Vollendung des 15. Lebensjahres

Aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht, belegt mit einem Dienstausweis

Bereitschaft zur längeren und ehrenamtlichen Mitarbeit in der Wasserwacht

Rotkreuz – Einführungsseminar

Erste – Hilfe (EH) Ausbildung

Sanitätskurs Teil A, B und C (muss bis zur Beginn der Ausbildung abgeschlossen sein)

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber (nicht älter als 1 Jahr)

Ausbildung zum Wasserretter mit Einweisung in das Medizin-Produkte-Gesetz

Funkeinweisung und Verpflichtung

Geistige und gesundheitliche Eignung gemäß der GUV R 2101 sprich die G 31 Untersuchung, für Arbeiten im Überdruckbereich

In der Ausbildung werden u. a. folgende Bereiche gelehrt:

Sicherheitsregeln, Führen des Taucher – Logbuches, Physikalische Grundlagen des Tauchens, Erkennen von Krankheiten und Erste – Hilfe – Maßnahmen, Theorie zur Praxis, Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten, Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Taucherauftriebsrettungsmitteln, Grundkenntnisse über Durchführung der verschiedenen Rettungstauchertätigkeiten, Austauchtabellen, Berechnung von Tauchgängen, Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt), Tauchen in höher gelegenen Gewässern (Bergseen), Knotenkunde, Anlegen der Tauchausrüstung, Sicherung des Rettungstauchers mit der Signalleine (Sicherheitsleine), Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten, Führung der Sicherheitsleine, Suchtechnik, Verhalten während der Führung des Rettungstauchers (z.B. Konzentration auf den Rettungstaucher), Notsituationen z.B. Maßnahmen bei Panik, Verhaken des Rettungstauchers, ununterbrochen heftig aufsteigenden Blasen (mögliche Ursache: Tauchgerät defekt, Rettungstaucher hat Mundstück verloren), nicht regelmäßigem Blasenrhythmus, fehlender Atmung, Leinenblockade (Signale kommen nicht an), Naturschutz, Wiederholung Knoten, Leinenslalom an Land, Anlegen der Tauchausrüstung, Überprüfung des Rettungstauchers und seiner Gerätschaften, Leinenführung im Wasser, Druckbehälterverordnung, Kompressorenkunde und Füllen von Druckluftflaschen, Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften, Tauchhygiene, Tauchmedizin, Physiologie, Anatomie, Taucherernährung, Temperatur, Wirkung des Druckes, Druckabfall, erhöhter Partialdruck, Druckausgleich, Taucherkrankheiten und andere Erkrankungen, Tauchpsychologie, Druckkammerbehandlung f) Vorbereiten eines Tauchganges etc. etc.

Natürlich steht jedem ausgebildeten Rettungstaucher ein ausgebildeter Leinenführer vor. Denn beim Tauchen in Hilfsorganisationen muss immer (ob Übung oder Einsatz) mit Signalleine gearbeitet werden. Dass ist im übrigen auch einer der großen Unterschiede gegenüber der Privat-Taucherei.

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Die Leinenführer in der Wasserwacht

 

Leinenführer sind Personen, die Maßnahmen zur Tauchsicherung durchführen. Dies bedeutet z.B. das Kontrollieren der Einsatzfähigkeit des Tauchers (Tauchflasche o.K., Taucherknoten, alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände am Mann (der Frau) Leinensignale besprochen? etc.).

Die Leinenführer haben sich durch eine Ausbildung mit anschließender schriftlicher und praktischer Prüfung für diese Aufgabe qualifiziert.

Formale Voraussetzungen:

Aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht

Mindestalter 18 Jahre

Bereitschaft zur längeren und ehrenamtlichen Mitarbeit in der Wasserwacht

Rotkreuz – Einführungsseminar

Erste – Hilfe (EH) Ausbildung

Sanitätskurs Teil A und B (muss bis zur Beginn der Ausbildung abgeschlossen sein)

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber (nicht älter als 1 Jahr)