Ökologie, Auen und Fluren

1. Aufgabe der Wasserwacht
2. Aufgaben des Fachdienstes Naturschutz
3. Der Naturschutzdienst
4. Walter Rauscher, Ausbilder für den Natur und Gewässerschutz der Wasserwacht im Landkreis Erding
5. Regeln für Wassersportler
6. Vogelschutz
7. Aktuell: Internationales Jahr des Süßwassers 2003
8. Recht
(evtl. zusätzlicher Punkt: Inhalte der Ausbildung)

1. Natur – und Gewässerschutz in der Wasserwacht Erding

Neben der ureigensten Aufgabe unserer Organisation –der Wasserrettung- betätigt sich die Wasserwacht Erding auch auf dem Gebiet des Naturschutzes.

Natur- und Gewässerschutz ist in der Satzung der Wasserwacht verankert und somit ein wichtiger Teil unserer Arbeit.

Der Lebensraum und die Lebensbedingungen für unsere Fauna und Flora wird durch die stetig größer werdende Bevölkerungsdichte und die Industrialisierung der Landwirtschaft immer weiter eingeschränkt. Verbunden mit einem enormen Landverbrauch und mangelndem Verständnis für ökologische Zusammenhänge durch die Menschen ist es wichtiger denn je, dem Artensterben Einhalt zu gebieten und die Natur und die Umwelt zu schützen.

Erholung und Sicherheit am und im Wasser sind zwingend mit dem dauerhaften Bemühen um den Erhalt unserer Umwelt verbunden. Die Mitglieder der Wasserwacht achten darauf, dass niemand Unrat in die Landschaft wirft oder unsere Gewässer verschmutzt. Hier schreiten wir aufklärend ein. Diese Handlungen dienen dem Erhalt unserer Pflanzen – und Tierwelt am und im Wasser.

Um jene Aufgaben wahrnehmen zu können, werden unsere Mitglieder als Streifenführer des Natur – und Gewässerschutzes Aus-, fort – und weitergebildet. Hier arbeiten wir mit Naturschutzbehörden, sowie Fischern und anderen Umweltschutzinteressierten zusammen.

2. Aufgaben des Fachdienst Naturschutz
Der Schutz der Natur und unserer Gewässer ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Sicherung unserer Zukunft. Auch die Wasserwacht hat dies seit Jahrzehnten erkannt und nimmt mit dem Fachdienst Natur- und Gewässerschutz folgende Aufgaben wahr:

· Durchführung von Naturschutzstreifen
· Praktischer Naturschutz
· Jährliche Reinigungsaktionen am und im Gewässer (evtl. Fotos zu den einzelnen Punkten)
· Jugendarbeit
· Öffentlichkeitsarbeit
· Organisation und Durchführung von Fortbildungslehrgängen
· Mitwirkung in der Naturschutzwacht der Landratsämter

3. Naturschutzdienst
Der Naturschutzdienst ist durch zwei große Aufgabengebiete bestimmt:

· Aufklärung der eigenen Mitglieder und der Allgemeinheit, vor allem der Jugend, über Notwendigkeit, Sinn und Zweck des Naturschutzes.
· Der Dienst im Gelände, die Beobachtung, Überwachung und Verhütung.

4. Walter Rauscher, Ausbilder für den Natur- und Gewässerschutz in der Wasserwacht Erding
Zugegeben müßte sich die Ortswasserwacht Erding auf dem Gebiet des Natur- und Gewässerschutzes noch stärker bemühen, da uns zur Zeit nur ein (!) Ausbilder in diesem Bereich auf Kreisebene zur Verfügung steht.

Unser seit Jahrzehnten, von der Ortsgruppenebene bis in die Bezirksebene, tätiger Walter Rauscher hat sich in seiner langjährigen Mitgliedschaft zusätzlich besonders dem Naturschutz verschrieben. Er ließ sich 19XX zum Ausbilder im Naturschutz fortbilden. Seit dieser Zeit ist er unermüdlich in seinem Wirken, besonders uns Mitgliedern, aber auch der Bevölkerung auf dem Gebiet des Naturschutzes sein Wissen teil werden zu lassen.

In internen Weiterbildungen der Ortsgruppe oder Veranstaltungen, wie der „Aktion Ferienspaß“, vermittelt Walter Rauscher kompetent und immer Wirklichkeitsnah nicht nur die Theorie, sondern auch mit praktischen Beispielen sein Wissen an ein interessiertes Publikum. (Foto Aktion Ferienspaß)

5. Regeln für Wassersportler
Helfen Sie mit, die Lebensmöglichkeiten von Pflanzen und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Viele Pflanzen und Tierarten sind bereits in ihrem Bestand gefährdet.

Die Bemühungen für den Schutz der Natur kommen letztlich auch dem Menschen selbst zugute, denn er ist nicht nur Teil der Natur, sondern benötigt für sein Wohlergehen eine intakte Umwelt.
Beachten Sie deshalb insbesondere folgende Regeln:

1. Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln). Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.

2. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen – auf großen Flüssen beispielsweise 30 bis 50 m. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 m.

3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

4. Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.

5. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.

6. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.

7. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen.
Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie mit langsamer Fahrstufe.

8. Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne.

9. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, z.B. der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehenden Sammelstellen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Abgase zu belasten.

10.Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.

Die zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur sind im November 1980 von den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Sportbund und dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.

6. Vogelschutz
. . . was bedeutet „Störung“ für die Tiere in der Natur?
· Zusätzlichen Streß und verminderter „Elan“ im Kampf um das Überleben in einer dichtgedrängten, durch die Zivilisation belasteten Umwelt,
·die Tiere kommen nicht zur Ruhe und verbrauchen auf der Flucht wichtige Energiereserven,
·sie können nicht genug Nahrung aufnehmen und keine Energie speichern.

. . . dass sich nur wenige Vogelarten an den Menschen gewöhnen können?
·Gerade sensible und deshalb besonders gefährdete Arten können dies nicht,
·oft sehen Sie die Tiere erst, wenn sie bereits vor Ihnen fliehen,
·an die Jungvögel kommen Sie oft sehr nahe heran; sie sind jedoch, wie die Gelege, perfekt getarnt und sie verharren in einer „Scheintod – Stellung“ oder flüchten in die Vegetation – nicht selten werden sie totgetreten,
·gerade die scheuen Vögel verlassen auf der Flucht ihre Gelege, die Eier kühlen aus und sterben danach ab.

. . . wann die Vogelarten besonders störungsempfindlich sind?
·Zu den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst; sie müssen Kräfte sammeln,
·in der Brutzeit (zahlreiche bedrohte Vogelarten brüten im späten Frühjahr und im Sommer),
·zur Zeit der Mauser im Spätsommer; dann können einige Vogelarten nicht fliegen und versammeln sich in bestimmten Gebieten,
·in der Rastzeit im Winter; dann halten sich einige Arten aus kälteren Gebieten in unseren Breiten auf.

. . . wie stark auch Ihr Altöl das Wasser verschmutzt?
·ein Kubikzentimeter Öl breitet sich auf der Wasseroberfläche über 3 bis 4 Quadratmeter aus,
·Vögel, die durch solche Lachen schwimmen, können daran sterben,
·0,1 bis 1 Milligramm giftiger Substanzen aus dem Erdöl machen 1 Liter Wasser für Tiere und Menschen ungenießbar.

Klären Sie auf, wo Sie auf umweltschädigendes Verhalten treffen:
Meist ist Unkenntnis die Ursache – der „böse Wille“ ist seltener, als man denkt.

Melden Sie Umweltsünden, die Sie nicht abstellen können (z.B. Gewässerverschmutzung) der Polizei oder Umweltorganisationen.
Natur kennen und schützen macht Spaß und hilft den Lebensraum auch für den Wassersport zu erhalten.